Femizide verhindern
Was die Istanbul-Konvention wirklich bewirken soll.
Autorin: Bettina Glaser
Wie können Femizide verhindert werden?
Ich durfte bereits vor einigen Wochen an einem hochkarätigen Dialog mit Dr. Anna Sporrer, der amtierenden Justizministerin, zum Thema Gewalt an Frauen teilnehmen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie rechtliche Rahmenbedingungen, institutionelle Praxis und gesellschaftliche Verantwortung zusammenspielen, um geschlechtsspezifische Gewalt wirksam zu verhindern und Betroffene besser zu schützen.
Jeder Femizid ist einer zu viel!
Femizide sind die tödliche Eskalation geschlechtsspezifischer Gewalt – und sie stehen selten am Anfang, sondern fast immer am Ende einer langen Gewaltgeschichte. Häufig geht einem Femizid ein wiederkehrendes Muster aus Kontrolle, Isolation, Drohungen, körperlicher und psychischer Misshandlung voraus. Besonders häufig sind Täter aktuelle oder ehemalige Partner. Genau hier setzt die Istanbul-Konvention an, mit adäquaten Schutzmaßnahmen aber auch mit Täter-Arbeit, um weitere Eskalationen zu vermeiden.
Prävention beginnt lange vor der Gewalteskalation: mit Bildung, Sensibilisierung, dem Abbau von Geschlechterstereotypien und einem funktionierenden Hilfesystem.
Die Istanbul-Konvention gilt als wichtiges europäisches Instrument zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – doch wie gut schützt sie tatsächlich vor Femiziden?
Die Istanbul-Konvention ist das Ergebnis eines umfassenden Prozesses zur Anerkennung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt als Menschenrechtsverletzung. Sie wurde 2011 vom Europarat verabschiedet und ist das erste rechtsverbindliche internationale Abkommen, das Gewalt gegen Frauen und Mädchen umfassend definiert und staatliche Verpflichtungen zu Prävention, Schutz und Strafverfolgung festlegt.
Wie wirksam ist europäischer Gewaltschutz wirklich?
GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence; auf Deutsch: Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) und die Istanbul-Konvention sind in der menschenrechtlichen Perspektive auf geschlechtsspezifische Gewalt ein zentraler Meilenstein, weil sie Gewalt gegen Frauen erstmals umfassend als strukturelles und gesellschaftlich verankertes Problem adressieren. Die Istanbul-Konvention schafft dabei einen verbindlichen, völkerrechtlichen Rahmen, der Prävention, Schutz, Strafverfolgung und integrierte Politikmaßnahmen gleichermaßen in den Blick nimmt. GREVIO übernimmt als unabhängiges Expert*innen-Gremium die Aufgabe, die Umsetzung dieser Verpflichtungen zu überwachen und die Vertragsstaaten regelmäßig zu evaluieren.
Besonders bedeutsam ist, dass dadurch nicht nur einzelne Gewaltformen betrachtet werden, sondern ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, der auch institutionelle und strukturelle Gewaltverhältnisse einschließt. Damit trägt die Istanbul-Konvention wesentlich dazu bei, Gewalt gegen Frauen aus der rein privaten Sphäre herauszulösen und als staatliche Verantwortung im Sinne menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zu verankern.

Femizide sind kein individuelles Schicksal, sondern oft das Ergebnis struktureller Gewalt

Häusliche Gewalt, Kontrolle und Eskalation enden nicht selten tödlich- die Istanbul-Konvention versucht, diese Gewaltspirale frühzeitig zu durchbrechen. Zwischen Schutzanspruch und Umsetzung zeigen sich immer noch Lücken – insbesondere dort, wo Gewalt frühzeitig erkannt, Risikofälle richtig eingeschätzt und Betroffene konsequent geschützt werden müssten. Die zentrale Frage bleibt daher, ob und wie die Istanbul-Konvention dazu beitragen kann, tödliche Gewalt praktisch zu verhindern, bevor sie eskaliert.
Insgesamt zeigt sich, dass Österreich im Bereich des Gewaltschutzes tatsächlich einige wichtige Fortschritte gemacht hat. Der Ausbau von Frauenhäusern, Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen stellt einen Schritt in Richtung eines umfassenderen Schutzsystem für von Gewalt betroffenen Frauen dar. Es gibt auch eine verbesserte, niederschwelligere Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Opferschutz sowie die zunehmende Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt sind zentrale Entwicklungen im Sinne der Istanbul-Konvention.
Fazit
Die Konvention setzt damit einen klaren normativen Rahmen, während GREVIO kontinuierlich auf die strukturellen Schwächen hinweist. Damit bleibt der Ausbau von Schutz- und Unterstützungssystemen nicht nur eine Frage der rechtlichen Verpflichtung, sondern vor allem der tatsächlichen praktischen Wirksamkeit im Sinne eines wirksamen Schutzes vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden.
Femizide sind somit keine tragischen Einzelfälle, sondern die extremste Form struktureller Ungleichheit. Die Istanbul-Konvention bietet nur den Rahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Doch Gesetze alleine reichen nicht aus. Sie müssen ausreichend finanziert und von einer Gesellschaft getragen werden, die Gewalt nicht relativiert, sondern ihr entschieden entgegentritt. Die Frage ist daher nicht, ob wir handeln können, sondern ob wir bereit sind, hinzusehen und Verantwortung zu übernehmen.
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