Akutsituation vorbei
und jetzt noch dokumentieren …
Autor/Autorin: Christoph Heller, Kerstin Wimmer
Wie dokumentiere ich ein erlebtes Aggressionsereignis
Eine Akutsituation, ein Aggressionsereignis, ein gewalttätiger Übergriff lässt auch uns „Profis“ nicht kalt – der Stresspegel steigt, der Körper läuft auf Hochtouren.
Wenn die Situation gemeistert wurde, folgt die von vielen als lästig empfundene Aufgabe, das Vorgefallene niederzuschreiben. Möglichst ausführlich, detailliert und selbstverständlich rechtskonform.
Wie alles begann …
Was hat zu dieser Situation geführt? Warum war überhaupt Deeskalation nötig? Was hat zum Konflikt geführt? Wer war in die Akutsituation involviert? Welche Maßnahmen wurden wann und wie gesetzt? Welche Berufsgruppen haben zur Deeskalation beigetragen?
Um eine gute und sachliche Dokumentation zu erstellen, müssen diese oder ähnliche Fragen im Nachhinein beantwortet werden. Gerade zeitliche Einschätzungen oder Abfolgen von Ereignissen können nach einer adrenalingeladenen Situation verschwimmen, man ist buchstäblich durcheinander.
Wir sitzen alle im selben Boot …
Es empfiehlt sich zunächst eine kurze Nachbesprechung anzuregen, um die Puzzle-Teile einigermaßen gut zusammenzusetzen. Außerdem bietet eine solche die Möglichkeit herauszufinden, ob alle Beteiligten weiterhin dienstfähig sind, eventuell Verletzungen versorgt werden müssen oder einfach nur eine kurze Pause zum Durchatmen notwendig ist.
Der EVA-Bogen kann hier in mehrerlei Hinsicht unterstützend sein. Anhand von unterschiedlichen Items kann erhoben und dokumentiert werden, wie die Akutsituation abgelaufen ist und die Deeskalation stattgefunden hat.
Zusätzlich wird das subjektive Empfinden der Beteiligten abgefragt. Dies kann verhindern, dass etwaige traumatisierende Nachwirkungen für den Einzelnen oder das gesamte Team übersehen werden.
Wie passt das alles unter einen Hut … (oder zumindest in einen Bericht)
Im anschließenden Verfassen eines Berichts sind allerdings primär objektive und neutrale Darstellungen gefragt, die das Geschehene möglichst sachlich und unaufgeregt wiedergeben. Folgende inhaltliche Eckpfeiler können in der Dokumentation hilfreich sein:
- Beschreibung der Patientin/des Patienten (Stimmungslage, Anspannungszustand, Verhalten, …)
- Bereits im Vorfeld durchgeführte Maßnahmen zur Deeskalation und deren Wirkung auf die Patientin/den Patienten inklusive ungefährem zeitlichen Ablauf (Entlastungsgespräch, Skills, Bedarfsmedikation, …)
- Beschreibung der drohenden Eskalation und inwiefern deeskalierende Maßnahmen Wirkung gezeigt haben oder auch nicht (Anspannung wird weniger, Patientin/Patient ist weiterhin agitiert, …)
- Beschreibung wer wann informiert bzw. zu Hilfe gerufen wurde (andere medizinische Berufsgruppen, Sicherheitsdienst, Polizei, …)
- Beschreibung des Anlasses/der Notwendigkeit einer Zwangsmaßnahme inkl. zuvor gesetzter gelinderer Maßnahmen
- Beschreibung der Interventionen des Sicherheitsdienstes und/oder der Polizei- Nachvollziehbare Dokumentation bei Vorliegen einer Notwehr- oder Nothilfesituation
Rechtskonforme Dokumentation …
Es zeigte sich in mehreren Urteilen, dass aufgrund unterbliebener oder nicht ausreichender Dokumentation von Akutsituationen das Vorliegen einer Notwehr- oder Nothilfesituation (§ 3 STGB) nicht nachvollziehbar war.
Dabei handelt es sich aber – speziell beim Eingreifen des Sicherheitsdienstes – um die wichtigsten und rechtlich relevantesten Aspekte.
Textbausteine können hier sehr hilfreich sein, anschließend an eine derartige Ausnahmesituation nach einem strukturierten Leitfaden vorzugehen und so den rechtlichen Anforderungen der Dokumentation gerecht zu werden. Solche Grundgerüste kommen bereits in mehreren Institutionen des Gesundheitswesens zur Anwendung, sinnvollerweise durch die jeweilige Rechtsabteilung geprüft.
Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass diese Vorlage an die jeweilige Situation angepasst werden muss, um die Individualität des Einzelfalles ausreichend darzustellen.
Wer liest das überhaupt …
Neben den Aspekten der Sicherheit für alle Beteiligten muss darauf geachtet werden, die Würde der Patientin/des Patienten sowie ihre/seine Persönlichkeitsrechte bestmöglich zu wahren. Da es sich in diesem Kontext häufig um eine sensible Thematik handelt, kommt es vermehrt dazu, dass vermeintliche Verletzungen der Patientinnen-/Patientenrechte vor Gericht überprüft werden. Zahlreiche Gerichtsurteile in den letzten Jahren beleuchten den Umgang mit Akutsituationen im Krankenhaus.
Besonderes Augenmerk liegt immer wieder darauf, welche Berufsgruppe im Notfall über die entsprechenden Kompetenzen zum Setzen diverser Maßnahmen verfügt. Besonders die Unterscheidung zwischen medizinischem Personal (Pflegepersonal, Ärztinnen/Ärzte, …) und dem jeweiligen Sicherheitsdienst der Institution spielt dabei eine große Rolle.
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